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SG Chemnitz, 12.06.2014 - S 26 AL 863/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines Gründungszuschusses für weitere neun Monate gegenüber einem Gynäkologen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13
Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der …
Auszug aus SG Chemnitz, 12.06.2014 - S 26 AL 863/12
War der Gründungszuschuss in der zweiten Förderungsphase wegen der noch vorhandenen Kreditmittel nicht notwendig, hätte die Beklagte die Weiterbewilligung im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung somit wohl auch unter diesem Gesichtspunkt ablehnen können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.2.2014 - L 8 AL 1515/13).
- SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
Ablehnung der weiteren Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit …
Die Beklagte hat, indem sie die sich aus der selbständigen Tätigkeit ergebende Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung geprüft hat, von einem durch den Zweck des § 58 Abs. 2 SGB III gerechtfertigten Ermessensgesichtspunkt Gebrauch gemacht hat (LSG NRW…, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42ff ; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13, juris Rn. 35, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 12.06.2014 - S 26 AL 863/12, juris Rn. 41 f.;… Kuhnke in jurisPK-SGB III, § 93 SGB III Rn. 36). - SG Landshut, 09.02.2015 - S 13 AL 39/14
Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
Oder ob insofern unter Umständen auch zu berücksichtigen ist, dass die konkrete Unternehmensgründung aufgrund von branchentypischen Besonderheiten unter Umständen eine längere Anlaufphase als die vom Gesetzgeber vorgesehenen 15 Monate Förderhöchstdauer hat (gegen die Berücksichtigung solcher Umstände, SG Chemnitz, Urt. v. 12.06.2014 - S 26 AL 863/12 - Rn. 53 zitiert nach juris).